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Adoption und Transition
In den Niederlanden ist die Adoption im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.
Niederländischer Rahmen
In den Niederlanden ist die Adoption im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Eine Adoption steht Paaren (verheiratet oder zusammenlebend) und Alleinstehenden offen, die die Voraussetzungen in Bezug auf Alter, Gesundheit und Stabilität erfüllen. Eine geänderte Geschlechtsregistrierung schließt eine Adoption nicht aus.
Stiefkindadoption und duomoederschap
Bei Paaren, in denen ein Teil eine Transition durchlaufen hat, kann eine Stiefkindadoption in Betracht kommen, wenn die Elternschaft nicht automatisch durch die Geburt entsteht. Seit 2014 ist für lesbische Paare die Anerkennung des duomoederschap (Co-Mutterschaft) möglich; vergleichbare Regelungen können für Transgender-Eltern relevant sein.
Internationale Adoption
Für internationale Adoptionen gelten die Regeln des Haager Adoptionsübereinkommens und die Vorschriften des Herkunftslandes. Manche Länder akzeptieren keine Adoptionsanträge von LSBTI-Paaren oder Personen mit geänderter Geschlechtsregistrierung.
Quellen
Rijksoverheid – Geslachtsregistratie. rijksoverheid.nl
Transgender Europe (TGEU) – Trans Rights Map. tgeu.org