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Arbeitsrecht und Transition
Das Algemene wet gelijke behandeling (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) verbietet Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.
Diskriminierungsverbot
Das Algemene wet gelijke behandeling verbietet eine Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts. Das College voor de Rechten van de Mens (Institut für Menschenrechte) hat in mehreren Stellungnahmen klargestellt, dass dies auch die Diskriminierung aufgrund von Genderidentität und Geschlechtsänderung umfasst. Seit 2019 ist dies ausdrücklich im Gesetz verankert.
Transition am Arbeitsplatz
Arbeitgeber haben eine gesetzliche Fürsorgepflicht für ein sicheres Arbeitsumfeld. Praktische Punkte bei einer Transition am Arbeitsplatz sind unter anderem Anrede, Toilettennutzung, Personaldaten und Kleidungsvorschriften.
Kündigung und Diskriminierung
Eine Kündigung oder benachteiligende Behandlung aufgrund einer Transition kann rechtswidrig sein. Beschwerden können dem College voor de Rechten van de Mens oder im Wege eines Zivilverfahrens vorgelegt werden.
Quellen
Rijksoverheid – Geslachtsregistratie. rijksoverheid.nl
Transgender Europe (TGEU) – Trans Rights Map. tgeu.org