Home › Recht › Asylrecht für Transgender-Personen
Asylrecht für Transgender-Personen
Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 erkennt Verfolgung wegen Zugehörigkeit zu einer „sozialen Gruppe“ als Grund für den Flüchtlingsstatus an.
Internationale Grundlage
Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 erkennt Verfolgung wegen Zugehörigkeit zu einer „sozialen Gruppe“ als Grund für den Flüchtlingsstatus an. UNHCR-Richtlinien bestätigen, dass Transgender-Personen unter diese Definition fallen können.
Niederländische Politik
Die Immigratie- en Naturalisatiedienst (IND) wendet spezifische Arbeitsanweisungen für LSBTI-Asylsuchende, darunter Transgender-Personen, an. Bei der Beurteilung eines Antrags werden Länderinformationen zu Verfolgung, gesellschaftlicher Akzeptanz und Zugang zu Versorgung berücksichtigt.
Praxis
In der Praxis werden Engpässe rund um Unterbringung, Geschlechtsregistrierung und Zugang zur Transgenderversorgung während des Asylverfahrens berichtet. Organisationen wie COC Nederland und Transgender Netwerk Nederland setzen sich zu diesem Thema ein.
Quellen
Transgender Europe (TGEU) – Trans Rights Map. tgeu.org
ILGA-Europe – Rainbow Map. ilga-europe.org