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Rechtliche Aspekte der Detransition
Die Änderung der Geschlechtsregistrierung ist in den Niederlanden über dasselbe Verwaltungsverfahren in beide Richtungen möglich.
Rückgängigmachung der Geschlechtsregistrierung
Die Änderung der Geschlechtsregistrierung ist in den Niederlanden über dasselbe Verwaltungsverfahren in beide Richtungen möglich. Eine bereits geänderte Geschlechtsregistrierung kann erneut geändert werden – wobei dann dieselben Voraussetzungen wie bei der ersten Änderung gelten.
Namensänderung
Ein zuvor geänderter Vorname kann über das übliche Verfahren beim Justiz- und Sicherheitsministerium erneut geändert werden. Damit sind Kosten und eine Bearbeitungszeit verbunden.
Dokumente
Dokumente wie Reisepass, Führerschein, BSN-Registrierung und Zeugnisse müssen erneut angepasst werden. Einige Stellen führen historische Registrierungen, die sich nicht vollständig rückgängig machen lassen.
Quellen
Rijksoverheid — Geslachtsregistratie. rijksoverheid.nl