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Ehe und Transition

Seit der Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe (2001) bleibt eine Ehe in den Niederlanden bestehen, wenn ein Ehegatte eine Änderung der Geschlechtsregistrierung vornimmt.

Niederländische Situation

Seit der Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe (2001) bleibt eine Ehe in den Niederlanden bestehen, wenn einer der Ehegatten eine Änderung der Geschlechtsregistrierung vornimmt. Anders als in Ländern ohne gleichgeschlechtliche Ehe muss eine Ehe in den Niederlanden vor oder nach einer Transition nicht aufgelöst werden.

Internationale Anerkennung

Außerhalb der Niederlande kann die rechtliche Anerkennung anders aussehen. In Ländern, die die gleichgeschlechtliche Ehe nicht anerkennen, kann eine geänderte Geschlechtsregistrierung Auswirkungen auf die Anerkennung der Ehe haben.

Praktische Folgen

Praktisch ändert sich die Ehe durch eine Transition nicht. Es kann jedoch nötig sein, Dokumente anpassen zu lassen (Reisepass, BSN, kommunale Registrierung) und die Partnerin oder den Partner bei Behörden zu informieren.

Quellen

Rijksoverheid – Geslachtsregistratie. rijksoverheid.nl