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Wenn Eltern keine Einwilligung erteilen
In den Niederlanden ist für die medizinische Behandlung Minderjähriger zwischen 12 und 16 Jahren neben der Einwilligung der minderjährigen Person auch die der Eltern erforderlich.
Ausgangspunkt
In den Niederlanden ist für die medizinische Behandlung Minderjähriger zwischen 12 und 16 Jahren neben der Einwilligung der minderjährigen Person auch die der Eltern erforderlich. Für 16- und 17-Jährige entscheidet die minderjährige Person selbstständig, mit Ausnahmen für einschneidende oder sehr spezifische Behandlungen.
Konflikt zwischen Eltern und Kind
Wenn Eltern eine Versorgung verweigern, die die minderjährige Person und die Behandlerin oder der Behandler durchaus wünschen, kann das Familiengericht eingeschaltet werden. Das Gericht wägt das Wohl des Kindes, die Notwendigkeit der Behandlung und die Standpunkte aller Beteiligten ab.
Praxis in der Genderversorgung
In Genderambulanzen wird in der Regel auf Familiengespräche und Vermittlung gesetzt, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden. Das Fehlen der elterlichen Einwilligung macht eine Behandlung – vor allem bei einschneidenden Eingriffen – in der Praxis nahezu unmöglich.
Quellen
Rijksoverheid — Geslachtsregistratie. rijksoverheid.nl
Amsterdam UMC — Kennis- en Zorgcentrum voor Genderdysforie. amsterdamumc.org