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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte – Transgender-Rechtsprechung

Im Fall Goodwin (2002) entschied der Gerichtshof, dass das Vereinigte Königreich die Rechte einer postoperativen Transgender-Frau verletzte, weil es keine rechtliche Anerkennung ihres Geschlechts bot.

Goodwin v United Kingdom (2002)

Im Fall Goodwin (2002) entschied der Gerichtshof, dass das Vereinigte Königreich die Rechte einer postoperativen Transgender-Frau verletzte, weil es keine rechtliche Anerkennung ihres Geschlechts bot. Dieses Urteil markierte eine Wende in der europäischen Rechtsprechung.

AP, Garçon und Nicot v Frankreich (2017)

Der Gerichtshof entschied, dass die Forderung einer Sterilisation oder eines irreversiblen medizinischen Eingriffs als Voraussetzung für eine rechtliche Geschlechtsänderung gegen Artikel 8 (Recht auf Privatleben) der EMRK verstößt.

X und Y v Rumänien (2021)

Der Gerichtshof verurteilte Rumänien für das Fehlen eines klaren Verfahrens zur rechtlichen Geschlechtsänderung.

Praktische Bedeutung

Die Urteile verpflichten die Mitgliedstaaten des Europarats, ein zugängliches Verfahren zur Anerkennung der Genderidentität ohne unverhältnismäßige medizinische Anforderungen bereitzustellen.

Quellen

European Court of Human Rights — Factsheet: Gender Identity Issues. echr.coe.int