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Genderversorgung in der Schweiz
Seit dem 1. Januar 2022 können Schweizerinnen und Schweizer ihr Geschlecht und ihren Vornamen durch eine Erklärung beim Zivilstandsamt ändern, ohne medizinische Begutachtung oder chirurgischen Eingriff.
Rechtlicher Rahmen
Seit dem 1. Januar 2022 können Schweizerinnen und Schweizer ihr Geschlecht und ihren Vornamen durch eine Erklärung beim Zivilstandsamt ändern, ohne medizinische Begutachtung oder chirurgischen Eingriff. Minderjährige benötigen eine ergänzende Zustimmung.
Klinische Versorgung
Genderversorgung wird an Universitätsspitälern angeboten (unter anderem in Zürich, Bern, Lausanne und Genf). Die Versorgung wird bei festgestellter Indikation von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen.
Quellen
Transgender Europe (TGEU) — Trans Rights Map. tgeu.org
Coleman, E., Radix, A.E., Bouman, W.P., et al. (2022). Standards of Care for the Health of Transgender and Gender Diverse People, Version 8. International Journal of Transgender Health, 23(sup1), S1–S259. doi:10.1080/26895269.2022.2100644