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Genderversorgung in der Schweiz

Seit dem 1. Januar 2022 können Schweizerinnen und Schweizer ihr Geschlecht und ihren Vornamen durch eine Erklärung beim Zivilstandsamt ändern, ohne medizinische Begutachtung oder chirurgischen Eingriff.

Rechtlicher Rahmen

Seit dem 1. Januar 2022 können Schweizerinnen und Schweizer ihr Geschlecht und ihren Vornamen durch eine Erklärung beim Zivilstandsamt ändern, ohne medizinische Begutachtung oder chirurgischen Eingriff. Minderjährige benötigen eine ergänzende Zustimmung.

Klinische Versorgung

Genderversorgung wird an Universitätsspitälern angeboten (unter anderem in Zürich, Bern, Lausanne und Genf). Die Versorgung wird bei festgestellter Indikation von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen.

Quellen

Transgender Europe (TGEU) — Trans Rights Map. tgeu.org

Coleman, E., Radix, A.E., Bouman, W.P., et al. (2022). Standards of Care for the Health of Transgender and Gender Diverse People, Version 8. International Journal of Transgender Health, 23(sup1), S1–S259. doi:10.1080/26895269.2022.2100644