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Krankenversicherung und Genderversorgung in den Niederlanden

Viele Bestandteile der Transgender-Versorgung fallen in den Niederlanden unter die Grundversicherung, sofern die Versorgung medizinisch notwendig ist und die Voraussetzungen erfüllt sind.

Grundversicherung

Viele Bestandteile der Transgender-Versorgung fallen in den Niederlanden unter die Grundversicherung, sofern die Versorgung medizinisch notwendig ist und die Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören Erstgespräch und Diagnostik in einer anerkannten Genderambulanz, Hormontherapie, Haarentfernung im Operationsgebiet, geschlechtsangleichende Chirurgie und – bei medizinischer Indikation – Fertilitätserhalt.

Selbstbehalt und Eigenanteil

Für die meisten Leistungen gilt der gesetzliche Selbstbehalt. Einige Leistungen, etwa Stimmtraining außerhalb einer logopädischen Praxis oder kosmetische Korrekturen ohne medizinische Indikation, fallen nicht unter die Grundversicherung.

Wartezeiten und Überweisung

Der Zugang zu erstatteten Leistungen erfolgt über eine Hausärztin oder einen Hausarzt und ein anerkanntes Genderzentrum. Die Wartezeiten an niederländischen Genderkliniken sind seit Jahren lang.

Quellen

Amsterdam UMC — Kennis- en Zorgcentrum voor Genderdysforie. amsterdamumc.org

KNMG — Kwaliteitsstandaard Transgenderzorg Somatisch. knmg.nl