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Minderjährige und Einwilligung bei Genderversorgung
Das niederländische Gesetz über den Behandlungsvertrag (WGBO) regelt die Einwilligung in medizinische Behandlungen.
Rechtlicher Rahmen in den Niederlanden
Das niederländische Gesetz über den Behandlungsvertrag (WGBO) regelt die Einwilligung in medizinische Behandlungen. Bis 12 Jahre entscheiden die Eltern; von 12 bis 16 Jahren ist die Einwilligung sowohl der Eltern als auch des Kindes erforderlich; ab 16 Jahren entscheidet die minderjährige Person selbstständig über die eigene Behandlung.
Spezifisch für Transgender-Versorgung
Für Pubertätsblocker und gegengeschlechtliche Hormone gelten in den niederländischen Genderambulanzen zusätzliche Voraussetzungen: ein umfassender diagnostischer Prozess, eine multidisziplinäre Entscheidung und – bei Minderjährigen – die Zustimmung beider Eltern.
Internationale Entwicklungen
Im Vereinigten Königreich führte der Fall Bell v Tavistock (2020) zu strengeren Voraussetzungen. In den Niederlanden wurde 2024 im Parlament über Altersgrenzen und die Rolle der elterlichen Einwilligung diskutiert.
Quellen
Cass, H. (2024). Independent Review of Gender Identity Services for Children and Young People: Final Report. cass.independent-review.uk
Amsterdam UMC — Kennis- en Zorgcentrum voor Genderdysforie. amsterdamumc.org
Rijksoverheid — Geslachtsregistratie. rijksoverheid.nl