Startseite › Recht › UN-Resolutionen zu Gender
UN-Resolutionen zu Gender
Die Vereinten Nationen haben über den Menschenrechtsrat und die Generalversammlung mehrere Resolutionen verabschiedet, die sich mit Gewalt und Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität (SOGI) befassen. Diese Resolutionen sind nicht rechtlich bindend, und — anders als in niederländischen Politikdokumenten zuweilen suggeriert — besteht über den Begriff 'Gender' und die Anerkennung von 'Geschlechtsidentität' als geschütztem Grund KEIN globaler Konsens. Der UN-Diskurs zu Gender ist politisch umstritten, und das Abstimmungsverhalten in Genf und New York spiegelt das wider.
Das UN-System in Kürze
Die relevanten Organe sind:
- Der Menschenrechtsrat (Human Rights Council, HRC): ein zwischenstaatliches Organ, das Resolutionen verabschiedet und Berichte in Auftrag gibt.
- Das Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR): das Sekretariat, das Untersuchungen durchführt und berichtet.
- Die Generalversammlung: das plenare Organ mit breiten Erklärungen.
- Vertragsausschüsse: Aufsichtsgremien bei Abkommen wie ICCPR und CEDAW.
Wichtige Resolutionen des Menschenrechtsrats
Resolution 17/19 (2011) war die erste UN-Resolution, die ausdrücklich Aufmerksamkeit auf Menschenrechtsverletzungen aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität lenkte. Die Resolution wurde mit 23 Ja-Stimmen, 19 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen angenommen — keineswegs eine überwältigende Mehrheit. Folge-Resolutionen (27/32 im Jahr 2014, 32/2 im Jahr 2016) richteten einen Unabhängigen Sachverständigen für SOGI ein und verlängerten das Mandat. Jedes Mal wurde dies mit knappen Mehrheiten und erheblichem Widerstand afrikanischer, asiatischer und islamischer Mitgliedstaaten angenommen. Das Mandat des IE SOGI ist keine Vertragsbestimmung; es kann grundsätzlich auch zurückgenommen werden.
Weitere Informationen finden sich auf der Website des OHCHR.
Die Umstrittenheit von 'Gender' in UN-Dokumenten
Das Wort 'Gender' ist im UN-Jargon politisch aufgeladen. Bei Verhandlungen über Konferenzerklärungen wird jährlich heftig über die Bedeutung diskutiert. Zwei Positionen stehen einander gegenüber:
- Eine Auslegung, bei der 'Gender' nur auf die soziale Dimension von Mann und Frau verweist — faktisch synonym mit 'Geschlecht' in soziologischem Kontext. Diese Auslegung wurde von der UN-Generalversammlung bei der Annahme des Römischen Statuts (1998) sogar ausdrücklich festgelegt: 'the term "gender" refers to the two sexes, male and female, within the context of society.'
- Eine weitere Auslegung, bei der 'Gender' auch 'Geschlechtsidentität' umfasst, losgelöst vom biologischen Geschlecht. Diese Auffassung wird von westlichen Staaten, NGOs und dem Unabhängigen Sachverständigen SOGI vertreten, aber von einem erheblichen Teil der UN-Mitgliedschaft nicht akzeptiert.
Die Russische Föderation, eine Reihe afrikanischer und asiatischer Länder sowie der Heilige Stuhl plädieren wiederholt für die Wiederbestätigung der engen Definition. Im CEDAW-Kontext besteht ebenfalls eine Spannung: Das Abkommen schützt 'Frauen', was von verschiedenen Staaten ausschließlich biologisch interpretiert wird, während der CEDAW-Ausschuss in General Recommendations eine weitere Auslegung verwendet.
Frauenrechte und der Begriff 'Gender'
Ein wichtiger und in den Niederlanden unterbelichteter Kritikpunkt kommt aus feministischer Richtung. Als 'Gender' im UN-Kontext nach und nach 'Geschlechtsidentität' einschloss, wurden Daten und Rechte, die zuvor auf 'Frauen' (im Sinne des biologischen Geschlechts) ausgerichtet waren, konzeptionell verwischt. Eine Reihe feministischer Denker und Organisationen (DBT, Women's Declaration International, viele Berichterstatter im CEDAW-Kontext) weist darauf hin, dass eine präzise Terminologie erforderlich ist, um etwa weibliche Genitalverstümmelung, Müttersterblichkeit, unbezahlte Care-Arbeit und sexuelle Gewalt weiterhin kohärent angehen zu können.
Der Unabhängige Sachverständige SOGI
Der IE SOGI berichtet jährlich dem Menschenrechtsrat und der Generalversammlung. Die Position ist nicht unumstritten; bei jeder Mandatsverlängerung werden Anträge eingebracht, das Amt abzuschaffen, jedes Mal mit substanziellen Gegenstimmen. Die inhaltliche Arbeit des Sachverständigen wird von einigen Staaten als politische Vorschläge anstatt als Menschenrechtsauslegung wahrgenommen.
Vertragsausschüsse
Vertragsausschüsse wie der Menschenrechtsausschuss (ICCPR) und CEDAW geben Empfehlungen an Staaten. Diese 'concluding observations' sind nicht bindend, werden aber als autoritative Auslegung präsentiert. Eine Reihe von Staaten, darunter die Vereinigten Staaten und das Vereinigte Königreich, hat ausdrücklich Einwände gegen Interpretationen erhoben, die den ursprünglichen Vertragstext erweitern.
Die Niederlande und die UN
Die Niederlande stimmten für die SOGI-Resolutionen und tragen finanziell zum Mandat des IE SOGI bei. Zugleich erhalten die Niederlande selbst Empfehlungen von Vertragsausschüssen, etwa zur Stellung von Frauen im Erwerbsleben und zu Gewalt gegen Frauen — Bereiche, in denen die Vermischung von 'Geschlecht' und 'Gender' in offiziellen Statistiken inzwischen eine methodische Herausforderung darstellt.