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Transgendergesetz Niederlande

Mit dem Transgendergesetz von 2014 (formaler Name: 'Wet wijziging vermelding geslacht in geboorteakte') wurde das Verfahren zur Änderung der Geschlechtsregistrierung tiefgreifend gelockert. Die Zwangssterilisation und die genitale Zwangschirurgie als Voraussetzungen entfielen; seither genügt eine Sachverständigenerklärung. Ein Folgevorschlag aus dem Jahr 2021 will auch diese Sachverständigenerklärung abschaffen und die Altersgrenze aufheben. Dieser Vorschlag steht unter politischer und juristischer Kritik.

Was das geltende Gesetz regelt

Das Gesetz änderte Artikel 1:28 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die wichtigsten Elemente:

  • Eine Änderung der Geschlechtsregistrierung ist ab 16 Jahren über einen Antrag bei der/dem Standesbeamt:in möglich.
  • Erforderlich ist eine Erklärung einer benannten Sachverständigen (Psycholog:in oder Ärzt:in), dass die Überzeugung, dem anderen Geschlecht anzugehören, voraussichtlich dauerhaft ist.
  • Für jüngere Kinder bleibt ein gerichtliches Verfahren der einzige Weg.
  • Eine zweite Änderung über den administrativen Weg ist grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Das Gesetz erkennt in der BRP ausschließlich M und V als Geschlechtskategorien an.

Die Erläuterung findet sich auf der Website der Rijksoverheid.

Der Gesetzesentwurf zur Selbstidentifikation (2021)

2021 legte die Regierung einen Gesetzesentwurf vor, der:

  • die Sachverständigenerklärung streicht;
  • die Altersgrenze von 16 Jahren aufhebt (jüngere Minderjährige über die Gemeinde, mit Einwilligung der Sorgeberechtigten);
  • das Verfahren von der Geburtsgemeinde zur Wohnsitzgemeinde verlagert;
  • eine kurze Bedenkzeit vorsieht.

Die Behandlung stockte nach dem Fall der Regierung Rutte IV und wurde seither für umstritten erklärt oder verzögert. Der Entwurf steht unabhängig von einer medizinischen Behandlung; er regelt ausschließlich die juristische Registrierung.

Kritik am Gesetzesentwurf

Die Kritik am Vorschlag kommt aus unterschiedlichen Richtungen — juristischen, feministischen, kinderpsychiatrischen — und wird in der Mainstream-Berichterstattung oft unterbelichtet. Die wichtigsten Einwände:

  • Die Streichung der Sachverständigenerklärung beseitigt die letzte unabhängige Prüfung. Die jetzige Erklärung ist keine medizinische Diagnose und kein 'Gatekeeping' im alten Sinne; sie ist ein niedrigschwelliger Reflexionsmoment mit einer dritten Person. Sie vollständig durch eine Selbsterklärung zu ersetzen, stellt die Registrierung einer freien Wahl gleich.
  • Das Aufheben der Altersgrenze steht im Widerspruch zum Stand der Wissenschaft zur Identitätsentwicklung bei Kindern und Jugendlichen. Der Cass Review (2024) warnt ausdrücklich vor einer frühen juristischen und sozialen Festlegung bei Minderjährigen.
  • Folgen für auf der Sexe basierende Rechte werden im Gesetzesentwurf nicht ausgearbeitet. Das hat zur Folge, dass die Auslegung in der Praxis Einrichtungen und Gerichten überlassen wird, mit dem Risiko, dass Frauenhäuser, Gefängnispolitik, Sport und medizinische Versorgung ad hoc reagieren müssen.
  • Internationale Erfahrung: In Ländern, die zuvor auf Selbstidentifikation umgestellt haben (Irland 2015, Dänemark 2014, Norwegen 2016), ist das Verfahren inzwischen Gegenstand der Evaluation. Schottland zog 2023 einen vergleichbaren Vorschlag nach breitem gesellschaftlichem Widerstand und einer Intervention der britischen Regierung zurück. Die finnische und schwedische Situation wird in der niederländischen Debatte selten einbezogen.
  • Statistische Folgen: Ohne klare Trennung zwischen juristischem Gender und biologischem Geschlecht in Registern werden Forschung, Politik und Vollzug auf Dauer schwieriger.

Was das Gesetz nicht regelt

Das Transgendergesetz regelt ausschließlich die juristische Geschlechtsregistrierung. Namensänderung, Identitätsdokumente und medizinische Versorgung fallen unter andere Regelungen. Insbesondere die medizinische Versorgung Minderjähriger — darunter Pubertätsblocker und Cross-Sex-Hormone — ist ein separates Dossier, das international stark in Bewegung ist.

Politische und gesellschaftliche Debatte

Der Gesetzesentwurf wird unter anderem von COC Nederland, Transgender Netwerk und den aktuellen Versorger:innen innerhalb des affirmativen Modells unterstützt. Einwände wurden von Jurist:innen, einem Teil der Frauenbewegung (unter anderem der Stichting Voorzij), einigen Kinderpsychiater:innen und politischen Parteien vorgebracht, die auf die Folgen für auf der Sexe basierende Einrichtungen hinweisen. Eine Evaluation des geltenden Gesetzes von 2014 durch das WODC (2017) hatte bereits unterschiedliche Erfahrungen signalisiert; eine gründliche Evaluation des Selbstidentifikationsvorschlags fehlt.

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