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Maya Forstater vs. CGD Europe

Maya Forstater während einer Präsentation
Foto: Cleanweb Uk, CC BY 3.0, via Wikimedia Commons

Maya Forstater arbeitete als Forscherin und Beraterin für die Denkfabrik Centre for Global Development. Nachdem sie sich 2018 in den sozialen Medien zu Geschlecht und Geschlechtsidentität geäußert hatte, wurde die Zusammenarbeit mit der Organisation nicht fortgesetzt. Sie wandte sich an das britische Arbeitsgericht.

Was das Gericht entschied

In erster Instanz entschied das Employment Tribunal, dass ihre Überzeugung keinen gesetzlichen Schutz genieße. Das Employment Appeal Tribunal hob dieses Urteil am 10. Juni 2021 auf: Forstaters geschlechtskritische Überzeugung ist eine Überzeugung, die durch den Equality Act 2010 geschützt ist. Anschließend wurde der Fall inhaltlich verhandelt. Am 6. Juli 2022 stellte das Employment Tribunal fest, dass sie wegen ihrer Überzeugung unmittelbar diskriminiert worden war, unter anderem dadurch, dass ihr kein Arbeitsvertrag angeboten und ihre Ernennung zur Visiting Fellow nicht verlängert worden war. 2023 folgte ein Urteil über die Schadensersatzleistung.

Hintergrund

Forstater ist Expertin für Steuern und nachhaltiges Wirtschaften. Seit Januar 2015 war sie als Visiting Fellow mit der Denkfabrik verbunden. Im September 2018 veröffentlichte sie auf Twitter Beiträge gegen die geplante Reform des britischen Gender Recognition Act. Darin schrieb sie, das Wort Frau bezeichne einen erwachsenen Menschen weiblichen Geschlechts und das Geschlecht könne sich nicht ändern. Mitarbeiter der Organisation erhoben dagegen Einwände, und im Dezember 2018 wurde ihr Vertrag nicht verlängert. Die Schriftstellerin J.K. Rowling bekundete im Dezember 2019 auf Twitter ihre Unterstützung für Forstater. Eine kurze Zusammenfassung des Berufungsurteils steht auf gendergekte.nl unter Forstater v CGD.

Die Urteile näher betrachtet

Im Dezember 2019 entschied Richter James Tayler, dass Forstaters Ansichten mit der Menschenwürde und den Grundrechten anderer unvereinbar seien. Seiner Ansicht nach erfüllten sie damit nicht den in der Rechtssache Grainger plc v Nicholson entwickelten Test, der danach fragt, ob eine Überzeugung in einer demokratischen Gesellschaft Respekt verdient. Im Berufungsverfahren unter dem Vorsitz von Richter Choudhury wurde dieses Urteil aufgehoben. Die britische Menschenrechtskommission EHRC hatte sich dem Berufungsverfahren angeschlossen. Das Employment Appeal Tribunal stellte dabei ausdrücklich klar: Das Urteil bedeutet nicht, dass Menschen mit geschlechtskritischen Ansichten Transpersonen straflos mit dem falschen Geschlecht ansprechen dürfen. Im Juli 2022 stellte Richter Andrew Glennie neben unmittelbarer Diskriminierung auch Viktimisierung fest. Im Juni 2023 wurden Forstater 91.500 Pfund Schadensersatz zuzüglich 14.900 Pfund Zinsen zugesprochen. Mehr über Recht und Geschlecht steht unter Recht; die gesellschaftliche Seite wird unter Gesellschaft behandelt.

Warum dieser Fall in diesem Archiv steht

In dem Fall geht es um die Frage, wie weit der Schutz von Überzeugungen am Arbeitsplatz reicht. Er wird häufig in der Debatte über kritische Perspektiven und bei internationalen Entwicklungen im Rechtsbereich aufgegriffen.

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Quellen