Debatte der Zweiten Kammer über das Transgendergesetz (2022)

Das sogenannte Transgendergesetz (Gesetzentwurf 35825) wurde nie in der Ersten Kammer behandelt. Die Plenardebatte fand am 27. und 28. September 2022 in der Zweiten Kammer statt. Dabei ging es um die erste Beratungsphase; anschließend kam es nicht mehr zu einer Abstimmung über den Gesetzentwurf.
Der Gesetzentwurf sollte die Voraussetzungen für die Änderung des Geschlechtseintrags in der Geburtsurkunde erleichtern. Die verpflichtende Sachverständigenerklärung sollte entfallen, und Kinder unter sechzehn Jahren sollten bei Gericht eine Änderung beantragen können.
Folgen
Im September 2023 erklärte die Zweite Kammer den Gesetzentwurf für kontrovers, wodurch die Behandlung zum Stillstand kam. Später verabschiedete die Kammer Anträge, in denen die Regierung aufgefordert wurde, den Entwurf zurückzuziehen. Die Regierung kam dieser Aufforderung nach; das Rücknahmeschreiben ging am 13. Januar 2026 bei der Zweiten Kammer ein.
Die Vorgeschichte der Debatte
Der Gesetzentwurf wurde im Mai 2021 von Justizminister Dekker und Bildungs-, Kultur- und Wissenschaftsministerin Van Engelshoven eingebracht. Der vollständige Titel lautet: Änderung des Buches 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Zusammenhang mit der Änderung der Voraussetzungen für die Änderung des Geschlechtseintrags in der Geburtsurkunde. Der Ständige Ausschuss für Justiz und Sicherheit bereitete die Behandlung schriftlich vor. Die Regierung reichte noch einen Änderungsantrag ein. Aus der Kammer kamen Änderungsanträge des Abgeordneten Van Ginneken sowie der Abgeordneten Omtzigt und Pouw-Verweij. Wie die Medien im Vorfeld über den Gesetzentwurf berichteten, ist dem Artikel des Reformatorisch Dagblad vom September 2021 zu entnehmen.
Die Schritte nach der Debatte
Nach der Erklärung zum kontroversen Gesetzentwurf bestätigte die Kammer diesen Status am 19. Juni 2025 erneut. Am 25. Juni 2025 wurde der Entwurf von der Liste der kontroversen Themen gestrichen. Die Anträge auf Rücknahme des Gesetzentwurfs wurden von den Abgeordneten Van Vroonhoven und Diederik van Dijk sowie später von Diederik van Dijk gemeinsam mit anderen eingebracht; der letztgenannte Antrag wurde am 8. April angenommen. Das Rücknahmeschreiben ist von Staatssekretär Struycken für Justiz und Sicherheit unterzeichnet und auf den 11. August 2025 datiert. Der vollständige Verlauf ist beim Gesetzentwurf zur Änderung der Geschlechtsregistrierung dokumentiert. Die weiterhin geltenden Regelungen stammen aus dem Transgendergesetz von 2014 und werden im Artikel über das Transgendergesetz in den Niederlanden erläutert.
Warum dieses Thema im Archiv steht
Die Debatte von 2022 ist die einzige Plenardebatte über diesen Gesetzentwurf, ein Bestandteil der umfassenderen parlamentarischen Aufmerksamkeit für dieses Thema, und bildet einen festen Bezugspunkt in den Entwicklungen in den Niederlanden rund um die Geschlechtsregistrierung. Mehr über die derzeit geltenden Regelungen steht auf der Seite zur rechtlichen Seite.