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2014

Transgendergesetz: Sterilisationspflicht entfällt

Leerer Plenarsaal der Ersten Kammer mit grünen Bänken, rotem Teppich und einer bemalten Decke.
Foto: Rijksvastgoedbedrijf / Corne Bastiaansen, CC0, via Wikimedia Commons

Am 1. Juli 2014 trat das Gesetz in Kraft, das als Transgendergesetz bekannt geworden ist. Wer den Geschlechtseintrag in der Geburtsurkunde ändern lassen möchte, muss seitdem keine medizinische Behandlung mehr durchlaufen haben.

Was sich änderte

Nach dem Gesetz von 1985 musste der Körper angepasst worden sein, und die antragstellende Person musste dauerhaft unfruchtbar sein. Beide Voraussetzungen wurden gestrichen. Auch der Gang zum Gericht entfiel: Die Änderung wird beim Standesbeamten beantragt.

Die neuen Voraussetzungen

Die antragstellende Person muss mindestens sechzehn Jahre alt sein und eine Erklärung einer hierfür benannten Ärztin, eines hierfür benannten Arztes oder einer hierfür benannten psychologischen Fachkraft vorlegen. Darin wird bestätigt, dass die antragstellende Person der Überzeugung ist, dem anderen Geschlecht anzugehören, dass diese Überzeugung dauerhaft ist und dass sie die Folgen versteht.

Warum die Voraussetzungen entfielen

Die Regierung hielt die alten Voraussetzungen nicht länger für gerechtfertigt. Ein irreversibler medizinischer Eingriff als Voraussetzung für die rechtliche Anerkennung stand nach den Erläuterungen im Widerspruch zum Recht auf körperliche Unversehrtheit. Derselbe Grundsatz findet sich in den Yogyakarta-Prinzipien. Im Jahr 2020 entschuldigte sich die Regierung bei den Menschen, die sich nach dem alten Gesetz einer Operation unterzogen hatten, um ihren Geschlechtseintrag ändern lassen zu können, und führte eine finanzielle Entschädigung ein.

Die Folgen in der Praxis

Nach der Einführung nahm die Zahl der Änderungen stark zu. Nach dem alten Gesetz ließen etwa achtzig Menschen pro Jahr ihren Geschlechtseintrag ändern; in den Jahren nach 2014 waren es mehrere Hundert pro Jahr. Ein Teil davon waren Menschen, die schon lange im gewünschten Geschlecht lebten, aber keine Operation gewollt hatten oder sich ihr aus medizinischen Gründen nicht unterziehen konnten. Auch Jugendliche im Alter von sechzehn und siebzehn Jahren machten von der neuen Möglichkeit Gebrauch.

Elternschaft

Da Unfruchtbarkeit keine Voraussetzung mehr ist, kann eine rechtlich als Mann eingetragene Person ein Kind zur Welt bringen, und eine rechtlich als Frau eingetragene Person kann ein Kind zeugen. Das Gesetz bestimmt, dass die Person, die das Kind zur Welt bringt, rechtlich die Mutter ist. Diese Regel führte zu Gerichtsverfahren von trans Männern, die in der Geburtsurkunde ihres Kindes als Vater eingetragen werden wollten. Mehr dazu steht auf der Seite über Elternschaft nach der Transition.

Die Evaluation und die weitere Entwicklung

Das Gesetz wurde drei Jahre nach seinem Inkrafttreten evaluiert. Die Forschenden empfahlen, die Sachverständigenerklärung abzuschaffen und die Altersgrenze zu senken: Die Erklärung verursache unnötige Kosten und Hürden, während die sachverständige Person eine innere Überzeugung nicht tatsächlich überprüfen könne. Im Jahr 2021 legte die Regierung einen Gesetzentwurf vor, der diesem Ansatz folgte. Der Vorschlag löste eine breite gesellschaftliche Debatte aus, unter anderem über die Auswirkungen auf nach Geschlecht getrennte Einrichtungen und über die Stellung Minderjähriger.

Bedeutung

Die Niederlande waren mit diesem Schritt nicht allein. Argentinien hatte 2012 als erstes Land ein Gesetz eingeführt, nach dem die eigene Erklärung der antragstellenden Person ausreicht, und Dänemark folgte 2014 als erstes europäisches Land. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied 2017, dass ein Land Sterilisation nicht zur Voraussetzung machen darf. Die Niederlande entschieden sich für einen Mittelweg: kein medizinischer Eingriff mehr, aber weiterhin eine Erklärung einer sachverständigen Person. Dass die antragstellende Person diese Erklärung selbst bezahlen muss und dass die sachverständige Person die Überzeugung nicht tatsächlich überprüfen kann, ist seither der wichtigste Kritikpunkt von Interessenvertretungen.

Mit diesem Gesetz wurden die rechtliche Anerkennung und der medizinische Weg voneinander getrennt. Seitdem dreht sich die Diskussion um die Frage, ob auch die Sachverständigenerklärung und die Altersgrenze entfallen sollen. Der aktuelle Stand ist auf den Seiten über das Transgendergesetz und die Änderung des Geschlechtseintrags zu finden.

Quellen