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Transgender-Versorgung in Österreich

Das österreichische Parlamentsgebäude in Wien am Abend
Foto: Thomas Wolf (foto-tw.de), CC BY-SA 3.0 de, via Wikimedia Commons

Der Verfassungsgerichtshof entschied 2018, dass auch eine dritte Option (divers/inter/offen/kein Eintrag) in der Geburtsurkunde möglich sein muss.

Rechtlicher Rahmen

Der Verfassungsgerichtshof entschied 2018, dass auch eine dritte Option (divers/inter/offen/kein Eintrag) in der Geburtsurkunde möglich sein muss. Eine Änderung des Geschlechtseintrags ist in einem Verwaltungsverfahren möglich.

Medizinische Versorgung

Die wichtigsten Zentren befinden sich in Wien (AKH) und Innsbruck. Der Zugang erfolgt über multidisziplinäre Teams; es gibt Wartezeiten.

Das Verfahren in der Praxis

In Österreich gibt es keine Änderung des Geschlechtseintrags per Selbsterklärung. Wer den eingetragenen Geschlechtseintrag ändern möchte, stellt einen Antrag beim Standesamt und muss ein Sachverständigengutachten vorlegen. Daraus muss hervorgehen, dass das Zugehörigkeitsgefühl zum anderen Geschlecht dauerhaft besteht und sich voraussichtlich nicht mehr ändern wird. Eine Operation ist keine Voraussetzung; diese Anforderung entfiel nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs. Die dritte Bezeichnung, die der Verfassungsgerichtshof 2018 ermöglicht hat, ist für Menschen mit einer Variation der Geschlechtsentwicklung (Intergeschlechtlichkeit) vorgesehen und erfordert einen medizinischen Nachweis.

Behandlungsempfehlungen

Das Gesundheitsministerium veröffentlichte Empfehlungen für den Behandlungsverlauf bei Geschlechtsdysphorie, mit einer gesonderten Fassung für Kinder und Jugendliche. Sie sehen eine multidisziplinäre Begutachtung vor, bei der eine psychiatrische, psychologische und psychotherapeutische Diagnostik einer körperlichen Behandlung vorausgeht. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Hormone und Operationen, wenn die Indikation gemäß diesen Empfehlungen gestellt wurde.

Deutschsprachige Leitlinie

2025 erschien eine gemeinsame Leitlinie für Kinder und Jugendliche mit Geschlechtsdysphorie in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Österreichische Fachverbände wirkten daran mit. Die Leitlinie hält nach sorgfältiger Einzelfallprüfung an der Möglichkeit von Pubertätsblockern und Hormonen fest und wurde von Ärztinnen und Ärzten kritisiert, die die Evidenz dafür als zu schwach ansehen. Siehe auch Deutschland und die Schweiz.

Vergleich

Österreich hat die Evidenz für die Behandlung Minderjähriger nicht selbst systematisch bewerten lassen, wie es Finnland, Schweden und England getan haben. Rechtlich ist das Land zurückhaltender als Deutschland und die Schweiz, die beide eine Form der Änderung des Geschlechtseintrags per Selbsterklärung eingeführt haben. Zu den kritischen Stimmen in der österreichischen Debatte gehören die Elterngruppe Elterninitiative ROGD Österreich und der Verein EGGÖ, der sich gegen die Selbstidentifikation wendet.

Quellen

Transgender Europe (TGEU) — Trans Rights Map. tgeu.org

ILGA-Europe — Rainbow Map. ilga-europe.org